Die Hexe von Czeladź – Im Jahr 1376 wurde Czeladź von mehr als zwei Monate andauernden Regenfällen heimgesucht. Angeblich warnte Włodyczkowa, eine Witwe, die in der Unterstadt wohnte, die Bewohner von Czeladź vor den Folgen dieser Regenfälle. Die Stadt wurde von einer Flut überschwemmt. Das Wasser war überall, hielt jedoch vor dem Anwesen von Włodyczkowa an.
Wie in den „Legenden von Czeladź“, herausgegeben von der Gesellschaft der Freunde von Czeladź im Jahr 1995, zu lesen ist, war die Witwe eine „zänkische“ Frau und stritt sich oft mit ihrem Nachbarn, dem Landvogt Sojecki. Er war es, der sie der Hexerei beschuldigte. Er behauptete, dass der Beweis ihrer Schuld darin läge, dass das Wasser vor ihrem Haus haltmachte.
Włodyczkowa soll, laut seiner Aussage, den Kühen die Milch gestohlen, Menschen mit Flüchen belegt und nachts an unbekannte Orte gegangen sein. Der Prozess vor dem Stadtgericht war schnell und oberflächlich. Der Landvogt Sojecki und sein Komplize, der Bürgermeister Żądliński, führten die Anklage, da sie ebenfalls ein Auge auf das große Anwesen von Katarzyna Włodyczkowa geworfen hatten. Die Frau wurde zu Unrecht verurteilt. Dies geschah durch weltliche Richter. Ihr Besitz wurde aufgeteilt. Einige Jahre später, auf Antrag der Söhne der Czeladź-Bewohnerin, befasste sich der Krakauer Bischof mit dem Fall, empört darüber, dass die Frau wegen Hexerei verurteilt worden war, ohne die kirchliche Autorität zu konsultieren.
Nur Geistliche können feststellen, ob es sich um echte Hexerei oder um bloße menschliche Aberglauben handelt. Der Krakauer Bischof erklärte das Urteil für ungültig und sprach Włodyczkowa von den Hexereivorwürfen frei. Die Frau wurde rehabilitiert, und Landvogt Sojecki musste wegen falscher Anschuldigungen 60 Groschen Strafe zahlen und wurde für zwei Monate inhaftiert. Als Buße wurde ihm vom Bischof auferlegt, während der nächsten acht Sonntagsmessen während des Hochamtes in der Pfarrkirche mit einer brennenden Kerze zu knien. Der unrechtmäßig beschlagnahmte Besitz wurde den Söhnen von Włodyczkowa zurückgegeben.